ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Firma R. Wegmann Handel.

Status: 16 September 2018

Folgende AGBs betreffen Übersetzungs-, Lektorat- oder Stimmprojekte, von nun an Sprachenaufträge genannt. AGBs für Mental-Training sind im Rahmen eines Vertrags erklärt, der in aller Ausführlichkeit im ersten bilateralen Gespräch erklärt wird.

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und R. Wegmann Handel gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom R. Wegmann Handel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Sprachenauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Sprachenauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 R. Wegmann Handel ist berechtigt, im Falle eines möglichen Ausfalls durch Krankheit, oder um eine enge Abgabefrist zu ermöglichen, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch R. Wegmann Handel selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass R. Wegmann Handel auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Sprachenauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Sprachenauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von R. Wegmann Handel bekannt werden.

Die Kosten des Sprachenauftrages sind auf Basis der vollständigen Unterlagen vor Vertragsabschluss kalkuliert. Nachträgliche Änderungen dieser Dokumente oder Änderungen des Projektumfangs seitens des Auftraggebers, werden zusätzlichen Kosten verursachen.

4. Berichtspflicht / Arbeitszeiten

R. Wegmann Handel ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Es ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

5. Schutz des geistigen Eigentums

5.1 Die Urheberrechte an den vom R. Wegmann Handel und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (Übersetzungen, Stimmprojekte) verbleiben bei R. Wegmann Handel Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von R. Wegmann Handel zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der R. Wegmann Handel – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

5.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt R. Wegmann Handel zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

6. Gewährleistung

6.1 R. Wegmann Handel ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Es wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

6.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

7. Haftung / Schadenersatz

7.1 R. Wegmann Handel haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom R. Wegmann Handel beigezogene Dritte zurückgehen.

7.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

7.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von R. Wegmann Handel zurückzuführen ist.

7.4 Sofern R. Wegmann Handel das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der R. Wegmann Handel diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8. Geheimhaltung / Datenschutz

8.1 R. Wegmann Handel verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

8.2 Weiters verpflichtet sich R. Wegmann Handel über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

8.3 R. Wegmann Handel ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9. Honorar

9.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält R. Wegmann Handel ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und R. Wegmann Handel R. Wegmann Handel ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch R. Wegmann Handel fällig.

9.2 R. Wegmann Handel wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

9.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung seitens R. Wegmann Handel vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

9.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch R. Wegmann Handel., so behält der R. Wegmann Handel den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, zu leisten.

9.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist R. Wegmann Handel von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

10. Elektronische Rechnungslegung

10.1 R. Wegmann Handel ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch R. Wegmann Handel ausdrücklich einverstanden.

11. Dauer des Vertrages

11.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

11.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

12.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.3 Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des R. Wegmann Handel Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des R. Wegmann Handel zuständig. In beiden Fällen ist dieser Ort Sömmerda in Deutschland.